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Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 12.01.2023 (Rs. C‑154/21) den Auskunftsanspruch in Bezug auf die Benennung der (Kategorie der) Empfänger (Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO) konkretisiert. Der Tenor der Entscheidung überrascht nicht zwingend. Die Begründung enthält aber Anhaltspunkte für die zukünftige Rechtsprechung und auch zur Anwendung der Artt. 13, 14 DSGVO in Bezug auf die Benennung der Kategorie der Empfänger. Weitere Fragen drängen sich infolge der Entscheidung geradezu auf, sind aber durch den EuGH nicht beantwortet. Der Podcast beleuchtet die Entscheidung daher über den reinen Tenor hinaus.

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