Der EuGH hat mit Urteil vom 16.07.2020 den Beschluss der EU-Kommission zum EU-US-Privacy Shield für unwirksam erklärt. Dieser entfällt damit als Grundlage für einen Datentransfer in die USA. Die Entscheidung des EuGH hierauf zu beschränken, wäre jedoch zu kurz gesprungen. Der EuGH befasst sich auch mit den EU-Standardverträgen zur Drittlandübermittlung. Diese hält er für formal wirksam. Aber er fordert eine Prüfung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus im Drittland durch den Datenexporteur bzw. durch den Verantwortlichen.
Damit stellt sich die Frage, wie sich die Begründung des EuGH zur Unwirksamkeit des EU-Privacy Shield auf diese Bewertung im Rahmen der Datenübermittlung aufgrund des EU-Standardvertrags auswirkt. Dieser Frage und der Auswirkungen auf weitere Alternativen für den Drittlandtransfer geht der Podcast nach.