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Mit Urteil vom 04.05.2023 hat der EUGH (Rs. C-300/21) drei wesentliche Fragen zum DSGVO-Schadensersatz entschieden. Diese Entscheidung ist eine erste wesentliche Weichenstellung für die Bemessung des Ersatzes bei immateriellen Schäden („Schmerzensgeld“). Der Podcast stellt die Entscheidung dar und stellt sie in den Kontext des DSGVO-Schadensersatzes.

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