Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 30.03.2023 (Rs. C-34/21) mit der deutschen Regelung zum Beschäftigtendatenschutz nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG – also der Verarbeitung zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses – befasst. Der Podcast geht der Frage nach, was von der Regelung bleibt, und wie es sich auf ein zukünftiges Beschäftigtendatenschutzrecht auswirkt.
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