Die Forderungsabtretung ist im Zivilrecht seit über 120 Jahren anerkannt – und zwar grundsätzlich ohne Zustimmungsvorbehalt des Schuldners. Die Forderungsabtretung erfordert aber auch die Übermittlung personenbezogener Daten. Über die Zulässigkeit besteht weitgehend Einigkeit – über die Rechtsgrundlage nicht. Der Podcast hinterfragt die Diskussion über die Rechtsgrundlage und ihre Auswirkungen vor allem auch im Kontext von Widerspruchsmöglichkeit und Hinweispflichten.
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ottosc.hm/dsgvo