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Das OLG Dresden macht den Geschäftsführer neben der GmbH zum eigenständigen Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Podcast geht dem Verhältnis zwischen juristischen Personen und den für sie handelnden nach und zieht diese Betrachtung des OLG Dresden – jedenfalls als generelle Aussage – in Zweifel.

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ottosc.hm/dsgvo