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Datenschutzkonferenz – Hinweise zum Einsatz von Google Analytics vom 12.05.2020



Die Datenschutzaufsichtsbehörden befassen sich dediziert mit Google Analytics. Die Befassung der Aufsichtsbehörden mit einem konkreten Produkt in diesem Konkretisierungsgrad ist vielleicht nicht vollkommen ungewöhnlich, aber dennoch nicht „täglich Brot“. Bedeutet dies nun die Ouvertüre für Maßnahmen der Aufsichtsbehörden oder soll dies gerade vermieden werden? Aber können nicht auch Dritte diese konkrete Anforderungsbeschreibung zum Vorgehen nutzen? Diesen Frage, aber auch den sich aus dem Beschluss ergebenden inhaltlichen Anforderungen geht der Podcast nach.