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Das OLG Koblenz kommt in seinem Urteil vom 31.07.2024 (4 U 238/23) zu dem Ergebnis, dass ein Widerruf der Einwilligung von Videos im Internet und Social Media wirksam ausgeschlossen sein kann. Das Urteil mag im Ergebnis aufgrund der Besonderheiten des Sachverhalts interessensgerecht sein. Die Begründung wirft allerdings verschiedene Fragen zu diesem Thema auf und muss zum Nachdenken anregen!

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