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Die DSGVO hat die mit Art. 26 DSGVO die Bedeutung der Joint Controllership gegenüber der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und dem alten BDSG betont. „Betont“, weil sie nicht mit der DSGVO erstmalig und neu eingeführt wurde. Leichter gemacht hat es die Abgrenzung nicht. Vor allem auch das alte Working Paper 169 der Art. 29-Gruppe führt zuweilen eher in die Irre. Umso erfreulicher ist daher die Vorstellung einer neuen Guideline des EU-Datenschutzausschusses zu diesem Thema. Der Podcast führt in die Grundüberlegung zur Abgrenzung und Systematik ein.