Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 10.11.2021, 13 L 1707/21, festgestellt, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde nicht die Abberufung eines benannten Datenschutzbeauftragten anordnen kann. Der Podcast beleuchtet die Situation der Entscheidung und den Inhalt.
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