Das sog. Anti-Abmahngesetz hat den Bundesrat passiert. Darin werden Abmahnungen nach UWG in Bezug auf Datenschutzverstöße stark beschränkt. Zeitgleich stellt der BGH dem EuGH die Frage, ob neben den Bestimmungen der DSGVO noch Abmahnungen durch Dritte mögliche sind (Beschl. v. 28.05.2020 – I ZR 186/17). Ist die Begrenzung von Abmahnungen der richtige Weg oder ein Irrweg? Ausgehend von der ursprünglichen Funktion eine Abmahnung setzt sich der Podcast kritisch, wenngleich nicht zwingend ablehnend mit dieser Frage auseinander und will damit zum Nachdenken einladen.