Mit einem neuen §7a UWG wird eine wettbewerbsrechtliche (!) Pflicht zur Dokumentation der Einwilligung in Telefonwerbung eingeführt. Auf den ersten Blick unspektakuläre – ja eigentlich nicht einmal neu. Aber die Auswirkungen im Rahmen des Datenschutzrechts zeigen sich auf den zweiten Blick …
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