Im ersten von bisher sieben Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtsfhof hat der Generalanwalt bereits im Oktober 2022 seinen Schlussantrag veröffentlicht. Wenn der EuGH ihm folgt: Ist das eine erste Weichenstellung in Richtung „Normalisierung“ der Schadensersatzansprüche? Jedenfalls darf eine Begrenzung der Schadensersatzansprüche nun auch nicht ins Gegenteil umschlagen, dass nach einer Phase der exzessiven Handhabung eine zu zurückhaltende Handhabung folgt. Und für Ansprüche gegen staatliche Stelle gilt ohnehin in Deutschland nochmals eine andere Betrachtung.
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