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Wie weit darf die Bundeswehr eingesetzt werden als parlamentarische Armee, welche im dunklen geschichtlichen Schatten der Wehrmacht in vielen Augen steht.

Das BVerfG hat im Somalia-Urteil ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, bei Einsätzen von geringer Bedeutung "den Zeitpunkt und die Intensität der Kontrolle des Parlaments näher zu umgrenzen". Auch im Rahmen völkerrechtlicher Verpflichtungen könne das Zustimmungsverfahren abgestuft werden, wenn "die Art des möglichen Einsatzes der Streitkräfte bereits durch ein vertraglich geregeltes Programm militärischer Integration vorgezeichnet ist" (Urt. v. 12.07.1994, Az. 2 BvE 3/92 u.a.)

Quelle: Bundeswehr im Ausland (Urt. v. 12.07.1994, Az. 2 BvE 3/92 u.a.)