Das so genannte Kopftuchurteil ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2003, in dem es darum ging, ob einer angehenden muslimischen Lehrerin die Einstellung in den Schuldienst verweigert werden darf, weil sie beabsichtigt, ein islamisch motiviertes Kopftuch in der Schule und während des Unterrichts zu tragen.
Quelle: Kopftuchverbot (Urt. v. 24.09.2003, Az. 2 BvR 1436/02)