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Verfassungsbeschwerden in Sachen "Rauchverbot" erfolgreich

Quelle: Urteil vom 30. Juli 2008 1 BvR 3262/07

Die Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten und einer Diskothekenbetreiberin, die sich gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wenden, waren erfolgreich (zum Sachverhalt vgl. Pressemitteilung Nr. 53 vom 8. Mai 2008). Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die angegriffenen Regelungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzen. 

Diese Entscheidung ist nicht trivial, da die Richter ausdrücklich den Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet haben ein einheitliches flächendeckendes Rauchverbot in bestimmten Bereichen zu normieren.