In dem mit Spannung 2011 erwarteneten Urteil hat das BVerfG den EU-Rettungsschirm und die Griechenlandhilfe gebilligt.
Allerdings stärkten die obersten deutschen Richter auch die Beteiligungsrechte des Bundestages: Künftige Finanzhilfen sind an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss.
Quelle: Urt. v. 07.09.2011, Az. 2 BvR 987/10