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In dem mit Spannung 2011 erwarteneten Urteil hat das BVerfG den EU-Rettungsschirm und die Griechenlandhilfe gebilligt.

Allerdings stärkten die obersten deutschen Richter auch die Beteiligungsrechte des Bundestages: Künftige Finanzhilfen sind an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss.

Quelle: Urt. v. 07.09.2011, Az. 2 BvR 987/10