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Gewährleistung und Garantie werden in der Praxis häufig synonym verwendet, obwohl beide Ansprüche rechtlich nichts miteinander zu tun haben. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann gegenüber Verbrauchern nur teilweise verkürzt, nicht aber ausgeschlossen werden. Anders ist dies bei der Garantie. Diese kann vom Hersteller oder Händler freiwillig eingeräumt werden. Die Garantie kann etwa für die Haltbarkeit oder die Funktionsfähigkeit für einen Zeitraum X gelten. Zudem können an die Garantie auch Bedingungen geknüpft werden. Will man nun aber Gewährleistung und Garantie addieren, kann dies eine irreführende Werbung darstellen, inkl. Abmahnrisiko.
https://www.ra-rehfeldt.de/garantie-gewaehrleistung-abmahnung-werbung-irrefuehrend/