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Wer regelmäßig Nachrichten verfolgt, wird schon länger festgestellt haben: Rechtsextreme in Ämtern sind ein relevantes Problem in Deutschland. Ob Lehrer Björn Höcke, Richter Jens Maier, Polizist Mario Lehmann oder Staatsanwalt Thomas Seitz. Es stellt sich die Frage: Wie sollte der Staat mit dem Phänomen umgehen?

“Alle rausschmeißen!” ist ein Impuls, den man immer wieder vernimmt. Aber darf der Staat das tun?

Rechtlich gesehen gilt für Beamt*innen die Verfassungstreuepflicht. Diese “fordert mehr als nur eine formale korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren.” schreibt das BVerfG (BVerfGE 39, 339).

So einfach es sein mag, den genannten Personen durch ihre Aussagen nachzuweisen, dass sie dieser Pflicht nicht nachkommen, so schwierig ist es doch, im Einzelfall einen Rauswurf zu begründen - gerade, wenn es sich um Ex-Abgeordnete handelt.

Und das hat gute Gründe. Denn sonst könnte die momentane Regierung nach eigenem Ermessen Beamte entfernen, die ihrer politischen Linie nicht folgen. Die Forderung, sich von “Gruppen und Bestrebungen”, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sind, abzugrenzen, ist bei näherem Hinsehen reichlich unbestimmt.

Das zeigt sich insbesondere bei einem Blick auf den Radikalenerlass, der in den 1970ern zahlreiche Linke aus Ämtern entfernte und von ihnen fernhielt. Im Zweifel reichte es damals aus, dass man zwei mal auf der falschen Demo war. Auf heutige Verhältnisse übertragen, hätten einigen Dienstvorgesetzte dafür schon Fridays for Future Demos genügt. Gegen Personen aus dem rechten Spektrum ging man kaum bis gar nicht vor.

Der Erlass führte außerdem zu einem massiven Ausbau der Überwachung der Bevölkerung (sog. Regelanfrage). All das fand mit dem Argument statt, der Staat müsse vor den Radikalen geschützt werden. Insoweit wissen wir schon wie es nicht geht - ein Radikalenerlass gegen rechts wäre heute die falsche Antwort.

Warum das nicht bedeutet, dass man gegen Höcke, Maier und co. nichts tun kann und welche rechtlichen Kriterien überdacht werden könnten, hört ihr in Folge 51.