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Weit vor der Klärung von Schnittstellen mit Objekt- und Fachplanern steht der Bauherr / die Bauherrin: schon im Ingenieurvertrag sollten die "Obliegenheiten des Auftraggebers" geklärt und dargestellt sein. Denn eine gute TGA-Planung braucht Mitwirkung auf Bauherrenseite. Wir besprechen einige Auszüge aus dem Bauherren-Leistungsbild.