Am 05.07. haben 101 Mitglieder der tgabar.de an der Weiterbildung "Bauüberwachung statt Bauleitung" teilgenommen.
Wir waren so schlau, die Veranstaltung als Podcast mitzuschneiden - Ergebnis ist die längste Folge, die wir je hatten. Aber es lohnt sich! Unsere Kernergebnisse finden sich hier und an der tgabar.de:
- Die Koordination der ausführenden Firmen ist nach §4 VOB/B Aufgabe des Bauherrn und der ausführenden Firmen. Dazu gehört üblicherweise das Organisieren und Durchführen einer Baubesprechung.
- Die Koordination der ausführenden Firmen ist nach HOAI keine Grundleistung der Bauüberwachung der Objekt- oder Fachplanung. Diese überwacht lediglich die Umsetzung der Ausführungsplanung und der Terminvorgaben.
- Die Bauleitung und Fachbauleitung nach Landesbauordnung beinhaltet die Koordination der ausführenden Firmen und ist eine besondere Leistung außerhalb der HOAI. Die Leistung beinhaltet insbesondere das Überprüfen der Sicherheit auf der Baustelle und hat mit TGA generell wenig zu tun.
- Die HOAI 202X weist die Leistung Koordination der ausführenden Firmen endlich explizit als besondere Leistung aus.