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Kaum einer weiß es: es gibt eine DIN für die Bedarfsplanung! Auch für die TGA beschreibt diese Umfang und Inhalt einer Bauherrenleistung, die selten auskömmlich erbracht wird. Für TGA-Fachplanende ist dies die Chance für eine wichtige besondere Leistung, die vor den Leistungen der HOAI steht und Ziele und Anforderungen an eine gute Planung genau ermittelt.

Mehr dazu in der Happy Hour vom 13.01.23 an der tgabar.de!