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Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich mit dem Fall M.L. gegen Polen zu befassen. Klagegrund ist Polens strenge Abtreibungsregelung, nach der die Feststellung einer Behinderung des Kindes kein Abtreibungsgrund sein darf. Warum dieses Verfahren ein Novum darstellt, worum es im Einzelnen geht, und wie Menschen mit Down Syndrom dieses Verfahren beurteilen - darum geht's in unserem heutigen Podcast anlässlich des Welt Down Syndrom Tages am 21. März. #downsyndrom #weltdownsyndromtag #abtreibung #menschenrechte #menschenwürde #prolife #alllivesmatter 

Mit Musik von Swedish House Mafia und DepositphotoMusic.