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Wir werfen einen Blick auf die sog. Menschenrechtsausschüsse oder menschenrechtlichen Vertragsorgane. Dazu zählen insgesamt neun Ausschüsse, u.a. CCPR, CESCR, CEDAW, CERD usw. Wie unterscheiden sie sich von den menschenrechtlichen Gerichtshöfen oder dem Menschenrechtsrat? Diese Fragen klärt Isabel Lischewski⁠ im Grundlagenteil.

Im Interview spricht Philipp Eschenhagen⁠ mit Nina Reiners von der Universität Oslo über Ihre Forschung zu dem Thema, insb. der Einordnung der Menschenrechtsausschüsse als rechtserzeugende Institutionen.

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Hintergrundinformationen:

 

Verwandte Folge zum regionalen Menschenrechtsschutz:

 

Moderation: Philipp Eschenhagen & Erik Tuchtfeld (LL.M (Glasgow))
Grundlagen: Dr. Isabel Lischewski
Interview: Prof. Dr. Nina Reiners & Philipp Eschenhagen
Schnitt: Daniela Rau

 

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