Die UN-Behindertenrechtskonvention gehört zu den jüngsten Instrumenten im Werkzeugkasten des Internationalen Menschenrechtsschutzes. Besonders ist sie nicht zuletzt deshalb, weil sie allgemein so verstanden wird, dass sie (primär) keine neuen Rechte einführt, sondern vor allen Dingen den Umfang bestehender Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen klarstellt. Erik Tuchtfeld hat mit Lys Kulamadayil zum einen über die UN-Behindertenrechtskonvention gesprochen, zum anderen aber auch einen kritischen Blick nach innen – auf diskriminierende Strukturen in der Rechtswissenschaft selbst – geworfen.
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Hintergrundinformationen:
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (mit Verweis auf die offizielle Übersetzung der UN-BRK sowie die Schattenübersetzung des Netzwerks Artikel 3)
Moderation: Erik Tuchtfeld, LL.M. (Glasgow) & Jan-Henrik Hinselmann, LL.M. (NYU)
Grundlagen: Dr. Isabel Lischewski
Interview: Dr. Lys Kulamadayil & Erik Tuchtfeld, LL.M (Glasgow)
Schnitt: Daniela Rau
Credits: