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„Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban politisch nicht als legitime Regierung Afghanistans an.“ – so steht es etwas kryptisch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes zu den bilateralen Beziehungen zwischen Afghanistan und Deutschland. Ob Afghanistan, Syrien oder Venezuela, um nur einige Beispiele zu nennen, die Frage der Anerkennung von Regierungen ist immer wieder ein kontroverses Thema in den außenpolitischen Beziehungen von Staaten. Doch welche völkerrechtlichen Voraussetzungen bestehen für die Anerkennung der Regierungen anderer Länder? Wie relevant ist die Legitimität der Regierung – genügt vielleicht doch die effektive Ausübung von Herrschaftsgewalt in dem Staatsterritorium? Über diese Fragen und aktuelle Reformvorschläge, die eine Zentralisierung der Anerkennung bei den UN fordern, spricht Erik Tuchtfeld in dieser Folge mit Helmut Aust.

Im Grundlagenteil erklärt Isabel Lischewski unter anderem, wie es Anfang der 70er Jahre dazu kam, dass eine andere Regierung als Repräsentation des Gründungsmitglieds (und der Veto-Macht) China in den Vereinten Nationen anerkannt wurde.

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Hintergrundinformationen:

Moderation: Erik Tuchtfeld, LL.M (Glasgow) & Daniela Rau
Grundlagen: Dr. Isabel Lischewski
Interview: Prof. Helmut Aust & Erik Tuchtfeld, LL.M (Glasgow)
Schnitt: Daniela Rau

 

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