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Prof. Niggli antwortet auf folgende Frage:  

"Ist es nicht möglich - wenn man unter materieller Wahrheit den Sachverhalt versteht, wie er sich wirklich zugetragen hat - dass die materielle mit der formellen Wahrheit übereinstimmen und somit die materielle Wahrheit von Bedeutung ist? Bspw. lässt sich mit einer Videoaufnahme (mit Ton) genau beweisen, was sich in einer bestimmten Situation abgespielt hat. Dies entspricht also der materiellen Wahrheit. Man weiss, wie sich der Sachverhalt tatsächlich zugetragen hat. Die formelle Wahrheit entspricht in den meistne Fällen nicht der materiellen Wahrheit, weil nicht alle Teile des Sachverhalts bewiesen werden können. Ist dies aber (wie im Beispiel) möglich, sollte der ermittelte Sachverhalt doch durch die Bezeichnung der materiellen Wahrheit umschrieben werden."