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Die Schweiz kannte bis 1942 die Todesstrafe für zivile Vergehen. In den Jahrhunderten zuvor wurde diese Höchststrafe oft angewandt; für zahlreiche Verbrechen. Der Henker spielte dabei eine zentrale Rolle; die Entwicklung seines Amtes gibt uns die Möglichkeit, in vergangene Gesellschaften zu schauen – und dabei ein paar Mythen zu zerstören.

Literatur (zum Anfangen):

Ruoff, W.H. Vom Scharfrichter und Wasenmeister im alten Zürich. In: Schweizerisches Archiv für Volkskunde, 1935/36, 34.

Ders. Der Blut- oder Malefizrat in Zürich von 1400-1798. In: Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern, 1957/58,
44, Heft 2.

☞ Zahlreiche Artikel, abzurufen auf: www.e-periodica.ch; auch zu einzelnen Kantonen.

Dr. Nicole Billeter   ***   www.historisch.ch   ***  podcast@historisch.ch

☞ Mein anderer Podcast erzählt von Kriminalfällen der Schweizer Vergangenheit: «True Crime historisch.»