Lange Zeit galt bei Studierenden: „das Sachenrecht ändert sich nicht!“ Doch nun hat der BGH in einer seiner neuesten Entscheidungen das alles mal auf den Kopf gestellt. Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis wird nicht mehr das gleiche sein danach.
Es geht um den Fall, der in den Medien gerne als „Rangsdorfer Hausdrama“ bezeichnet wurde: eine Familie baut ein Eigenheim auf einem fremden GrundstĂĽck. Sie wussten lange nicht, dass ihnen das Eigentum an dem GrundstĂĽck nicht zusteht, und als dann der EigentĂĽmer von der Grundbuchänderung erfährt, verlangt er Abriss des Hauses und Herausgabe des GrundstĂĽcks…Â
Wie genau der BGH nun seine jahrzehntelange Rechtsprechung abändert und welche Folgen das für die zukünftigen Examensklausuren hat, erfahrt ihr in der neuen Folge Einfall im Recht mit Klara Dresselhaus und Anna Patzer.
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Nach dem Urteil: BGH, Urt. v. 14. März 2025 – V ZR 153/23