Als laienhafte Regel gilt häufig: „Wer’s gefunden hat, darf’s auch behalten!“ Aber ist das wirklich so?Â
In unserem neuen Fall fĂĽr Einfall im Recht besprechen Klara Dresselhaus und Anna Patzer den gesetzlichen Eigentumserwerb des Finders.Â
Der Beklagte hatte vorliegend geltend gemacht, einen am StraĂźenrand geparkten Pkw gefunden zu haben und meldete EigentumsansprĂĽche an. Die Klägerin verweigerte diesen Anspruch und klagte auf Feststellung.Â
Ob man einen Pkw eigentlich wirklich finden kann und gegebenenfalls unter welchen Umständen, erfahrt ihr hier!
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Nach dem Urteil:Â OLG Celle, Urteil vom 26.2.2025, Az. 14 U 53/24
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