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Da verschläft man mal eine Rechnung und zack - flattert ein bedrohliches Inkassoschreiben Briefkasten. Mit zusätzlichen Gebühren, so hoch wie die eigentliche Rechnung. Wann so etwas rechtmäßig ist und worauf man bei Inkasso-Briefen achten sollte, klären Philipp und Clemens mit einem Urteil des AG Stuttgart (Urteil vom 3.11.2020, Az. 3 C 1829/20).


Eine kommentierte Lösungsskizze zum Fall findet Ihr wie immer auf linktr.ee/ls.podszun