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Kein Aprilscherz: Eine neue Folge von Einfall im Recht ist da!

Stellt euch vor: Ihr werdet beauftragt, ein lustiges Video für eine Firmenfeier zu produzieren und bekommt auch eine Vorlage: ā€žSo ungefƤhr soll es sein!ā€œ. Zwei Wochen vor der Feier liefert ihr das Video ab. Zurecht weist euch die Auftragsgeberin darauf hin, dass es 2 Minuten zu lang ist und auch sonst nicht den Vorgaben entspricht. Wie genau das Video geƤndert werden soll, sagt euch jedoch niemand. Zwei Wochen vergehen, die Firmenfeier findet statt – ohne Video. Kƶnnt ihr den Werklohn für das Video verlangen? Hier stellen sich Fragen des Werkvertragsrechts, des Unmƶglichkeitsrechts und der Gefahrtragungsregeln. Anna Kronenberg und Philipp Offergeld besprechen all dies in der neuen Folge von Einfall im Recht!

Nach dem Urteil: OLG Kƶln, 14.11.2018, Az. 11 U 71/18

Lƶsungsskizzen/Instagram/Impressum: https://linktr.ee/ls.podszun