Der Höhenversatz an eloxierten Fensterprofilen war die Ursache für den Streit zwischen einem Metallbauer und seinem Kunden. Der Auftraggeber bemängelte speziell den Höhenversatz an den Gehrungen der gelieferten und eingebauten Aluminiumfenster. Der Metallbauer bestand darauf, dass seine Leistung mängelfrei sei. Weil sich die Parteien nicht einigen konnten, wurde der Sachverständige für das Metallbauerhandwerk mit einem Gutachten beauftragt. Der Auftraggeber behauptete, für die Herstellung der einzelnen Fenster habe der Metallbauer offensichtlich Aluminiumprofilleisten verwendet, die verschiedene Tiefen aufwiesen. Die Schnittkanten der jeweiligen oberen und unteren Fensterprofilleisten stünden deswegen erheblich über die daneben angebrachten Senkrechtleisten hervor. Darüber hinaus seien einige der unteren Leisten auch noch schief verkantet von innen nach außen eingearbeitet. Diese erheblichen Mängel beim Zusammensetzen der jeweiligen Fensterrahmen hätten eine extrem laienhaft erscheinende zusammengestückelte primitive Ansicht der Fenster zur Folge. Darüber hinaus bestünde eine erhebliche Verletzungsgefahr durch die rasiermesserscharfen hoch- und überstehenden Metallschnittkanten. Der Metallbauer widersprach der Behauptung, erkannte keinen Mangel und damit auch keine Mangelbeseitigungspflicht an. Die zu bewertenden eloxierten Fensterbänder wurden gemäß Auftragsbestätigung von dem Metallbauer hergestellt und montiert. Mehr Schadensfälle zum recherchieren finden Sie in der Datenbank: https://www.schaeden-im-metallbau.de