Bei dem hier beschriebenen Fall handelt es sich um einen Ausführungsfehler, der zu einem Schaden durch Kontaktkorrosion führen kann. An je zwei geschweißten Edelstahlträgern, die eine gedämmte Mauerwerksfassade durchstoßen, wurden Treppenpodeste einer dreigeschossigen Fluchttreppe angeschlossen. Die gesamte Fluchttreppe ist als eine feuerverzinkte Stahlkonstruktion ausgeführt. Der Anschluss der feuerverzinkten Podestrahmen an die Edelstahlträger erfolgt mit einer Schraubverbindung. Hierzu wurden die im Stahlbau üblichen feuerverzinkten Schrauben durch den feuerverzinkten Podestrahmen und durch die Stirnplatte des Edelstahlträgers durchgesteckt und auf der Rückseite der Stirnplatte mit einer feuerverzinkten Mutter verschraubt. Die Unterlegscheiben an den Muttern waren ebenfalls aus Edelstahl rostfrei.