Bei dem nachfolgend beschriebenen Problem handelt es sich nicht um einen Schaden, sondern vielmehr um eine Oberflächenerscheinung, die beim Feuerverzinken von Stahlteilen auftreten kann und nicht selten zu Diskussionen bei Bauabnahmen führt. An einem Anbaubalkon eines Mehrfamilienwohnhauses wurde bei der Bauabnahme die unterschiedliche Optik des Zinküberzuges beanstandet und die Bauabnahme der Konstruktion verweigert. Die Tragkonstruktion des Anbaubalkons besteht aus vier kaltgefertigten Stahlbauhohlprofilen gemäß DIN EN 10219 aus Baustahl S235 JR mit der Abmessung 168,3 Millimeter mal acht Millimeter. Auf zwei Rohrstützen zeigte der Zinküberzug eine eher glänzende Oberflächenoptik, während auf zwei Rohrstützen der Zinküberzug eher einheitlich grau-matt war.