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1

Irrtum: „Ich kann jederzeit ohne Frist kündigen.“

2

Irrtum: „Ein Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.“

3

Irrtum: „Probezeit ist unbegrenzt verlängerbar.“

4

Irrtum: „Befristete Verträge verlängern sich automatisch.“

5

Irrtum: „Teilzeitbeschäftigte haben weniger Urlaub.“

6

Irrtum: „Elternzeit ist unbezahlter Urlaub.“

7

Irrtum: „Beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte bekommt an nur anteilig Urlaub.“

8

Irrtum: „Während einer Krankheit darf nicht gekündigt werden.“

9

Irrtum: „Vor einer Kündigung braucht es drei Abmahnungen.“

10

Irrtum: „Arbeitsverträge müssen nicht angepasst werden bei Gesetzesänderungen“

Artikel:

1. 10 häufige Irrtümer im Arbeitsrecht

Podcastfolgen:

1. 5 häufige Irrtümer beim Urlaub

2. häufige Irrtümer bei Eigenkündigung

3. Probezeit und Irrtümer

Homepage:

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in Marzahn⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

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🎙️ Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht

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