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1. Sperre beim ALG I

- Sperre beim Bezug vom ALG I ist der Normalfall

- nicht nur 3 Monate, sondern auch viel länger möglich (zu kurze Kündigungsfrist)

2. Bedenkzeit und Druck

- Bedenkzeit einräumen lassen für rechtliche Prüfung

- Drück führt nicht immer zur Anfechtungsmöglichkeit

3. nur schlechte Anfechtungsmöglichkeit der Beendigung

- Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung schwierig

4. fehlende oder schlechte Regelungen

- Verfallsklausel bei fehlendem Lohnanspruch

- Tatsachenvergleich beim Urlaub

- Abfindung zu gering

- Freistellung falsch geregelt

5. Schriftform beachten!

- § 623 BGB (nicht per E-Mail möglich)

Artikel:

1. ⁠Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag

2. Auflösungsvertrag - Vorteile und Nachteile

3. Kann man einen Aufhebungsvertrag anfechten?

4. Unterschied zwischen Ruhen und Sperre beim ALG I?

5. Aufhebungsvertrag mündlich möglich?

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⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

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