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Entscheidung: LAG Niedersachsen, 31.05.2024 – 14 Sa 618/23.

Hier sind die wichtigsten Punkte des Falls:

- **Arbeitsverhältnis**: Kläger war seit Juli 2020 als Außendienstmitarbeiter angestellt.

- **Kündigung**: Beklagte kündigte zum 31.03.2023, Kündigungsschutzverfahren endet durch Anerkenntnis des Arbeitnehmers

- **Krankmeldung**: Kläger meldete sich ab dem 02.05.2023 krank, wollte ursprünglich Segelurlaub im Juni 2023.

- **Urlaubsstreit**: Streit um Urlaub und Aufforderung zur Gewährung

- **Kündigung**: Kläger kündigt selbst

- **Ansprüche**: Kläger forderte Lohnfortzahlung, Zielerreichungsprämie und Urlaubsabgeltung.

- **Urteil**: Lohnfortzahlung abgelehnt wegen erschüttertem Beweiswert der Krankschreibung; Urlaubsabgeltung gewährt, Zielerreichungsprämie abgelehnt.

Artikel:

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  2. Freistellung nach Kündigung?
  3. fristlose Kündigung und Sperrzeit

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