Heute geht es um das Thema "gleicher Lohn für gleiche Arbeit".
- Grundsatz keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- Gleiches Entgelt für alle Geschlechter (§§ 3,7 EntgTranspG)
- Außerdienstmitarbeiterin im Vertrieb bekam weniger Grundgehalt
- Arbeitgeber muss nachzahlen
- außerdem Entschädigung wegen Diskriminierung (€ 2.000)
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21
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Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Berlin