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Heute geht es um das Thema "gleicher Lohn für gleiche Arbeit".

- Grundsatz keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

- Gleiches Entgelt für alle Geschlechter (§§ 3,7 EntgTranspG)

- Außerdienstmitarbeiterin im Vertrieb bekam weniger Grundgehalt

- Arbeitgeber muss nachzahlen

- außerdem Entschädigung wegen Diskriminierung (€ 2.000)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21 

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Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Berlin