Es geht hier um die Frage, ob ein ungeimpfter Arbeitnehmer bei behördlicher Quarantäne wegen Corona einen Lohnanspruch/ Entgeltfortzahlungsanspruch hat. In den Medien wurde es so dargestellt, dass dies ab November 2021 nicht mehr der Fall sein sollte, was nicht stimmt.
Kurz erklärt:
1. Lohnfortzahlung bei Quarantäne für nicht geimpfte Personen
2. Entgeltfortzahlung bei Erkrankung an Corona in Bezug auf ungeimpfte Personen
Mehr Informationen dazu:
https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/news/ohne-impfung-kein-lohn/