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Es geht hier um die Frage, ob ein ungeimpfter Arbeitnehmer bei behördlicher Quarantäne wegen Corona einen Lohnanspruch/ Entgeltfortzahlungsanspruch hat. In den Medien wurde es so dargestellt, dass dies ab November 2021 nicht mehr der Fall sein sollte, was nicht stimmt.

Kurz erklärt:

1. Lohnfortzahlung bei Quarantäne für nicht geimpfte Personen

2. Entgeltfortzahlung bei Erkrankung an Corona in Bezug auf ungeimpfte Personen

Mehr Informationen dazu:

https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/news/ohne-impfung-kein-lohn/