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Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20. Dezember 2022 – 9 AZR 266/20) hat sich mit der Frage der Verjährung und des Verfalls von Urlaubsansprüchen beschäftigt.

Danach sind die meisten Urlaubsansprüche bisher weder verjährt, noch verfallen. 

Dazu auch:

- Verjährung von Urlaub und

- Urlaub und Krankheit des Arbeitnehmers

Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht