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Landesarbeitsgericht Hamm vom 30.08.2024 -1 SHa 16/24

Forderungen des Antragstellers:

- Feststellung der Lohnfälligkeit ab dem 15. des Folgemonats,

- Zahlung von 5.800 € brutto, dem ursprünglich vereinbarten Gehalt,

- Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst wurde durch die mündliche Kündigung vom 24. Juni 2024 und die E-Mail-Kündigung vom 26. Juni 2024,

- Einrichtung eines Arbeitsplatzes unter den näher beschriebenen arbeitsvertraglichen Bedingungen,

- Zahlung von 100 € für die entstandenen Reisekosten zur Vertragsunterzeichnung,

- Zahlung von Verzugszinsen ab dem 15. Juli 2024,

- Freistellung von allen Kosten der laufenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Artikel:

1. ⁠Lohnklage

2. Mindestlohn

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