EuGH, Urteil vom 19.12.2024 - Rs. C-531/23
(Pressemitteilung v. 19.12.2024 )
Sachverhalt
Die Klägerin (HJ), eine Hausangestellte, klagte gegen ihre Arbeitgeber (US und MU) nach ihrer Entlassung. Sie verlangte die Abgeltung von Überstunden und nicht genommenen Urlaubstagen.
Die spanische Gesetzgebung (Königliches Dekret 1620/2011) sieht eine Ausnahme für Haushalte vor, die sie von der Verpflichtung zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit von Hausangestellten befreit.
Problem:
Die nationale Regelung führt dazu, dass Hausangestellte Schwierigkeiten haben, ihre tatsächliche Arbeitszeit nachzuweisen, was möglicherweise im Widerspruch zur Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht
Bewertung durch den EuGH:
Verstoß gegen Unionsrecht:
Schwächere Position der Arbeitnehmer:
3. BAG: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
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