Arbeitnehmerhaftung
- Begrenzung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze gelten
betriebliche Veranlassung
- arbeitsvertraglich übertragen
- die er im Interesse des Arbeitgebers
3 Grundsätze der Haftung
- fahrlässiger Pflichtverletzung: haftungsfrei
- normale Fahrlässigkeit: Haftungsteilung
- grobe Fahrlässigkeit: volle Haftung
Umfang der Haftung:
- umstritten
- BAG 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - es gibt keine feste, summenmäßig beschränkte Obergrenze der Haftung.
Artikel:
Mankohaftung des Arbeitnehmers
Hompepage: