Gestern, am 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sind die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen. Die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gab es vorher so noch nicht.
Diese Entscheidung kommentiere ich hier kurz und zeige die Auswirkungen auf.
- Ab wann gilt die Arbeitszeiterfassung?
- Wie hat diese zu erfolgen?
- Was steht im Beschluss des BAG?
- Was ist Arbeitszeit?
Rechsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht