- Kündigungsschreiben und Angabe des Grundes
- fast immer nachteilig für den Arbeitgeber
- keine Kündigungsbegründungspflicht
- Ausnahmen: § 22 Abs.3 BBiG – Berufungsbildungsgesetz; § 9 III 2 MuSchG
- Betriebsrat
- Grund muss aber meistens (KSchG) vorliegen
ähnliche Podcastfolgen:
1. 3x abmahnen und erst dann kündigen?
2. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vor oder nach der Kündigung?
Artikel dazu:
- Ist ein Kündigungsgrund in der Kündigungserklärung notwendig?
- Kündigung - was man wissen sollte!
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