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- Datum im Schreiben unerheblich

- Fristwahrung mit Zugang

- Zustellung von Schreiben an die Gegenseite

- per Post (Einschreiben/ Rückschein - schlecht)

- per Einwurf / Zeugen (auch Familienangehörige können Zeugen sein)

- per Gerichtsvollzieher

- Arbeitnehmer/ Arbeitgeber müssen nichts quittieren

- keine Kopie muss zurück geschickt werden

- Einwurf in den Briefkasten immer besser als Abgabe bei bestimmten Personen

Artikel:

1. zur Kündigung

2. BAG: Zugang einer Kündigung auch bei Übergabe an Ehegatten außerhalb der Wohnung

3. Zustellung einer Kündigung über einen Gerichtsvollzieher

4. Wie kann man eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sicher zustellen?

Homepage:

Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Andreas Martin