- gesetzliche Regelung: § 622 Abs. 1 BGB
- Frist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (Frist und Termin)
- Probezeit / Mißverständnis: bei verkürzter Probezeit, z.B. 3 Monate
- Zugang entscheidend
- Zustellung über Einwurf in Briefkasten
- Abweichungen von gesetzlicher Regelung:
- TV - grundsätzlich möglich
- Arbeitsvertrag: nur Verlängerung
- feste Fristen: 3 Monate zum Monatsende oder Quartalsende
- widersprechende Regelungen im Arbeitsvertrag
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