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Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

- Normalfall = Beweiswert liegt vor

- Ausnahme: Beweiswert ist erschüttert

- dann muss der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nachweisen

- (P) passgenaue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

- Fälle des BAG:

- 1. BAG vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - Eigenkündigung und gleichzeitig passgenaue Krankschreibung bis Ende des AV

- 2. BAG vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23 - Arbeitgeber kündigt und Arbeitnehmer lässt sich bis Ende des AV krank schreiben und ist dann am nächsten Tag zur neuen Arbeitsstelle wieder arbeitsfähig

Artikel:

1. Kündigung in Probezeit wegen Krankheit

2. Krankschreibung nach Kündigung des Arbeitgebers

3. Kündigung wegen Krankheit - Abfindung möglich?

Podcastfolgen:

1. telefonische Krankschreibung

2. Krankschreibung bei Kündigung ein Problem?

Homepage:

Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Andreas Martin