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Heute geht es um das Thema Urlaub und Urlaubsabgeltung. Ich verweise dazu auch auf meine Folge: "Urlaubsantrag richtig stellen".

- gesetzliche Regelung = Bundesurlaubsgesetz

- Urlaubszweck: Erholung

- Erwerbstätigkeit während des Urlaubs ist unzulässig

- Ausnahme: Nebentätigkeit

- Sonderurlaub aus Arbeitsvertrag oder TV

- Schwerbehindertenurlaub

- 4 Wochen an gesetzlichen Jahresurlaub

- Wartezeit von 6 Monaten

- Urlaub und Urlaubsantrag

- keine Selbstbeurlaubung

- Arbeitsbeginn nicht zum Jahresanfang

- Teilurlaub / halbe Urlaubstage

- Ausscheiden in 2. Jahreshälfte

- Verfall von Urlaubsansprüchen

- Urlaubsabgeltung - nur nach Ende des AV

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Weitere Artikel:

1. Urlaub und Krankheit

2. Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?

3. Anspruch auf Jahresurlaub bei Kündigung zum 30.06.?

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Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht